Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer weniger Belastung durch unserer Hilfe

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer: steueroptimierte Nachlassgestaltung


Das Erbe bzw. die Nachfolge zieht oftmals belastende und negative Seiten mit sich. Je mehr der Staat involviert ist, desto höher ist auch die Gefahr, dass Sie zum Beispiel als Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht weiterführen können oder dass Ihre übertragenen Immobilien veräußert werden müssen. Bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer gibt es sowohl im Vorfeld als auch im Nachhinein einige Gestaltungsmöglichkeiten, welche helfen, das Aufkommen von Steuern zu vermeiden. Dies können vor dem Erbe beispielsweise lebzeitige Schenkungen oder steueroptimierte Testamente sein. Aber auch rückwirkend bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Korrektur wie beispielsweise die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Das Wichtigste über Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Kürze

  • Es gibt Freibeträge, die umso höher ausfallen, je enger Erblasser und Erbe miteinander verwandt sind
  • Der Steuersatz hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Erbhöhe ab
  • Es bestehen Möglichkeiten, die Steuern zu reduzieren
  • Eine professionelle Beratung ist unerlässlich

Ihre Experten für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer


Es gibt viele Wege und Gestaltungsmöglichkeiten, um einer Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zu entgehen. Verlassen Sie sich auf unser Knowhow und unsere jahrelange Erfahrung. Wir stehen Ihnen gerne beratend in allen Fragen rund um das Thema Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer zur Seite.

Unsere Leistungen

  • Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und Schenkungssteuererklärung (u.a. auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen)
  • Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens
    • Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
    • Grundvermögen -Grundstückswerte-
    • Betriebsvermögen
    • Übriges Vermögen
    • Nachlassverbindlichkeiten und sonstige Schulden
    • Ermittlung des Zugewinn- und des Versorgungsausgleiches
    • Ermittlung der Freibeträge und der Steuerklassen
    • Steuergestaltung
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckung
  • Einsprüche gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide sowie Klagen vor den Finanzgerichten

Weitere Spezialgebiete unserer Steuerkanzlei


Begleitung bei der Testamentsvollstreckung

Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Testamentsvollstreckung und führen diese auch für Sie durch.

Testamentsvollstreckung

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Von Einkommensteuererklärung über Vermögensaufstellung bis Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wir können Sie bei vielen steuerlichen Themen beraten. Kontaktieren Sie uns noch heute zu einem Erstgespräch!

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