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LeistungenKontaktImpressum
  Steuerkanzlei Klein St. Ingbert - Dipl.-Kfm. Franz Klein, Steuerberater - LeistungenSteuerberatung
  • Anfertigung von Steuererklärungen (Einkommen-, Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuererklärung, etc.)
  • Erstellung von Jahresabschlüssen (EÜR, Bilanz, etc.)
  • Einzelunternehmen, Gewerbetreibende und Selbständige
  • Existenzgründer (Einführung mit Businessplan, Begleitendes Coaching, etc.)
  • Beratung bei Fragen zur arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit und zur sog. "Scheinselbständigkeit"
  • Freiberufler und Partnerschaftsgesellschaften
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG)
  • Kapitalgesellschaften (insb. GmbH's und kleine AG's)
  • gemeinnützige Vereine und Körperschaften
Unternehmensberatung
  • Beratung zur optimalen Finanzierung im Unternehmens- und Privatbereich
  • Branchenvergleich
  • Liquiditätsplanung
  • Rentabilitätsrechnung
  • Businessplanerstellung
  • Unterstützung bei Kreditverhandlungen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • Steuerliche Optimierung bei der Übertragung von Betriebsvermögen (Verkauf; Überführung ins Privatvermögen)
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Finanzbuchhaltung:
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung nach Standard- oder Spezialkontenrahmen mit der Systemsoftware DATEV oder manuell
  • Debitoren/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung und elektr. Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassender Meldungen
  • Laufende betriebswirtschaftliche Auswertungen (sog. BWA's) zur Information von Unternehmen, Banken, etc.
  • Laufende Beratung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Planungsrechnung, etc.)
  • Beratung bei selbst erstellter Buchhaltung und Organisationsfragen

Lohnbuchhaltung:

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit Brutto-Netto-Formularen und Lohnkontenführung (auch "Baulohn")
  • Erstellung und elektr. Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen und der Beitragsnachweise
  • Jahresmeldungen an Berufsgenossenschaften und an die Deutsche Rentenversicherung
  • Erstellung von Buchungslisten, Überweisungsträger und Schecks
  • Datenübermittlung an Banken, Statistische Ämter, etc.
  • Beratung und Abrechnung bei geringfügig Beschäftigten (sog. Minijobs), Praktikanten, Studenten, kurzfristig Beschäftigten, Rentnern, Sonstigen
  • Beratung zur Lohnsteuer (z.B. Steuerklassenwahl) und Sozialversicherung
  • Beratung bei Fragen zur Arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit und zur sog. "Scheinselbständigkeit"
  • Berechnung der Arbeitgebergesamtbelastung
  • Individuelle Gehaltsgestaltung.

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung ist möglich bei gerichtlicher Bestellung oder bei einer Bestimmung im persönlichen Testament.
Erbschafts- und Schenkungssteuer

  • Ermittlung des Rohvermögens (Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen -Grundstückswerte-, Betriebsvermögen, übriges Vermögen)
  • Ermittlung der Nachlassverbindlichkeiten, des Zugewinn- und des Versorgungsausgleiches
  • Ermittlung der Freibeträge und der Steuerklassen
Weitere Dienstleistungen

  • Überprüfung der Bescheide und Prüfberichte der Finanzverwaltung
  • Überprüfung der Bescheide der Berufsgenossenschaften, der Deutschen Rentenversicherung, der IHK’s und der HWK’s
  • Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Prüfungen (Steuerliche Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Lohnsteuerprüfung)
  • Vertretung durch die Steuerkanzlei in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden, Länderfinanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Steuerberatung bei der Wahl der Steuerklasse (z.B. Elterngeld)
  • Planung und Realisierung von Steuergestaltungskonzepten (z.B. Betriebsaufspaltung)
  • Ermittlung von Berechnungsalternativen bei Gehaltsempfängern (Lohnsteuerberatung)
  • Beratung bei Organisationsfragen in Rechnungswesen und Buchhaltung
  • Beratung bei der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten
  • Steuerplanung für Gewinn und Abschreibung
  • einheitliche und gesonderte Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Rechtsformvergleiche aus steuerlicher Sicht
  • Individuelle steuerliche Erstberatung

    Es bestehen die technischen Voraussetzungen, die Steuererklärungen vollelektronisch (ELSTER-Authentifizierungsverfahren mit DATEV-Smartcard) an die Finanzbehörden zu übermitteln